Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften

Die Europäische Union sieht bei Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Vorschriften zur Information und Sichtbarkeit vor. Auch der Bund fordert eine Information der Öffentlichkeit, wenn Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) von der Bundesrepublik Deutschland mitfinanziert werden. Die Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften betreffen Begünstigte, die im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023 – 2027 gefördert werden.

Aktualisiert am: 26.04.2024
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Tafel Einzelbetriebliche Investitionsförderung (ausfüllbare Vorlage zum Herunterladen)

  • Tafel LEADER AELF Bad Neustadt
  • Tafel LEADER AELF Coburg-Kulmbach
  • Tafel LEADER AELF Fürth-Uffenheim
  • Tafel LEADER AELF Ingolstadt-Pfaffenhofen
  • Tafel LEADER AELF Kempten
  • Tafel LEADER AELF Regen
  • Tafel LEADER AELF Rosenheim
  • Tafel LEADER AELF Tirschenreuth-Weiden
Herstellung der Erläuterungstafel durch den Antragsteller

Wählen Sie die für Ihr Förderprogramm passende Druckvorlage (PDF) und ergänzen Sie die vorgegebenen Eingabefelder. Bitte füllen Sie die Vorlage nicht direkt im Browser aus, sondern laden Sie sich das PDF herunter und öffnen es mit Adobe Acrobat Reader oder einem anderen PDF-Editor, der Formulare unterstützt. Senden Sie die ausgefüllte Tafel als Druckvorlage (PDF-Datei) an eine Druckerei oder einen Schilderhersteller Ihrer Wahl und lassen Sie die Erläuterungstafel entsprechend der Druckspezifikation (siehe unten) herstellen. Speichern Sie die ausgefüllte Tafel zudem im JPG- oder PNG-Format ab und platzieren Sie diese Bilddatei auf Ihrer Webseite und/oder in Ihrem Social-Media-Kanal, sofern dort ein Bezug zum Fördervorhaben besteht. Erläuterungen dazu finden Sie im jeweiligen Merkblatt Sichtbarkeit.

Druckspezifikation
  • Format: DIN A3 (für Projekte über 500.000 Euro öffentliche Unterstützung in DIN A0), witterungsbeständig (Zweckbindung)
  • Material: z.B. 2 mm Aluverbundplatte weiß oder Acryl, Druck: 4/0-farbig CMYK + Schutzlack
  • Befestigungsmaterial: z.B. 4 x V2A-Schrauben
  • In Ausnahmefällen sind in Absprache mit der Bewilligungsbehörde Änderungen (Integration in Verbundschilder o. Ä.) möglich.

Förderhinweise

Informations- und Kommunikationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, etc. müssen einen gut sichtbaren Förderhinweis enthalten.

Förderlogoleiste EIF und MSF StMELF
Einzelbetriebliche Investitionsförderung und Marktstrukturförderung

Der Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union, den Bund und den Freistaat Bayern.

Förderlogoleiste zur Ansicht Downloadlink
Förderlogoleiste LEADER StMELF

LEADER

Der Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union und den Freistaat Bayern.

Förderlogoleiste LEADER Downloadlink
Förderlogoleiste Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte StMELF
Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte

Der Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union und den Freistaat Bayern.

Förderlogoleiste zur Ansicht Downloadlink
Förderlogoleiste EIP Agri StMELF
EIP-Agri

Der Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union, den Freistaat Bayern und EIP-Agri.

Förderlogoleiste zur Ansicht Downloadlink

Passwortgeschützter Downloadbereich

Zur Gestaltung der Förderhinweise auf Ihren Informations- und Kommunikationsmaterialien stehen Ihnen in einem passwortgeschützten Bereich Dateien in verschiedenen Formaten (für Druck und digitale Anwendung) zur Verfügung. Bitte fordern Sie über folgende E-Mail-Adresse – unter Angabe des Aktenzeichens Ihres Zuwendungsbescheides – die Zugangsdaten an:

info@stmelf.bayern.de

Rechtsgrundlagen

BMEL-Leitfaden zur Gestaltung der Hinweise für GAK-Förderprojekte (Auszug)

Vorgabe des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2023-2026, Teil I, B. Allgemeine Bestimmungen, Ziffer 7: Im Zuwendungsbescheid ist auf die Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hinzuweisen. Bei Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 Euro hat der Begünstigte über eine Erläuterungstafel oder eine gleichwertige elektronische Anzeige vor Ort gegenüber der Öffentlichkeit auf die Tatsache hinzuweisen, dass diese Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom Bund und jeweiligen Land mitfinanziert werden. Darüber hinaus ist durch den Begünstigten auf seinen das Investitionsvorhaben erwähnenden Internetpräsenzen (Websites/soziale Medien) sowie in Informationsmaterialien, sofern diese zu dem Projekt erstellt werden, mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die erfolgte Förderung hinzuweisen. Die Hinweise müssen das Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in gleicher Größe wie das Landeslogo tragen und den Hinweis enthalten, dass das geförderte Projekt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom Bund und dem jeweiligen Land mitfinanziert wurde. Diese Hinweispflicht erstreckt sich sowohl auf die Bau- oder Umsetzungsphase als auch auf das fertiggestellte geförderte Vorhaben selbst und besteht für die gesamte Dauer der Zweckbindungsfrist. Darüber hinaus können die Hinweise freiwillig angezeigt bleiben. Weitere Einzelheiten regeln die Länder.